Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ecomconsultive — Albert Prediger
Anbieter
Albert Prediger, handelnd unter: Ecomconsultive
Schillerstraße 5, 66125 Saarbrücken
E-Mail: albert@ecomconsultive.de
USt-IdNr.: wird nachgereicht
Teil I — Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Albert Prediger, handelnd unter der Bezeichnung Ecomconsultive, Schillerstraße 5, 66125 Saarbrücken (nachfolgend "Auftragnehmer"), und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Beratungs-, Coaching- und operativen Unterstützungsleistungen im Bereich E-Commerce.
(2) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB. Die jeweils aktuelle Version wird auf der Website des Auftragnehmers veröffentlicht.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Ausschließlich Unternehmer — Kein Verbrauchervertrag
(1) Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(2) Mit Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich und unwiderruflich, dass er den Vertrag ausschließlich zum Auf- oder Ausbau einer eigenständigen gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit eingeht und in dieser Eigenschaft als Unternehmer handelt. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen nicht zustande.
(3) Da der Auftraggeber als Unternehmer handelt, findet ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher gemäß §§ 312g, 355 BGB keine Anwendung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag fernmündlich, schriftlich oder auf sonstigem Wege geschlossen wurde.
(4) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seinen Unternehmerstatus nach Vertragsschluss rückwirkend in Abrede zu stellen oder hieraus Rechte herzuleiten. Macht der Auftraggeber nachträglich geltend, er habe als Verbraucher gehandelt, haftet er dem Auftragnehmer für alle dadurch entstehenden Schäden.
§ 3 Vertragsgegenstand und Abgrenzung
(1) Gegenstand des Vertragsverhältnisses ist die entgeltliche Erbringung von Beratungs-, Coaching- und operativen Unterstützungsleistungen im Bereich E-Commerce und Dropshipping. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Dienstleistungsvertrag.
(2) Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg — insbesondere keine bestimmten Umsätze, Gewinne oder Verkaufszahlen —, soweit nicht in § 10 ausdrücklich eine Erfolgsgarantie geregelt ist.
(3) Bei den Leistungen des Auftragnehmers handelt es sich um individuelle unternehmerische Beratung und operative Unterstützung. Im Vordergrund steht stets die persönliche Beratung konkreter unternehmerischer Situationen und Problemstellungen des Auftraggebers sowie die gemeinsame Entwicklung individueller Lösungswege. Eine Vorbereitung auf staatliche Abschlüsse, Zertifikate oder Prüfungen findet nicht statt.
(4) Dieser Vertrag stellt weder einen Schulungsvertrag noch einen Fernunterrichtsvertrag im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) dar. Etwaige Video-, Multimedia- oder sonstige Informationsinhalte, die dem Auftraggeber im Rahmen des Vertragsverhältnisses bereitgestellt werden, dienen ausschließlich der vorbereitenden und ergänzenden Unterstützung bei der operativen Umsetzung des Projekts. Eine systematische Vermittlung von Lerninhalten oder eine Überprüfung des Lernerfolgs findet nicht statt.
(5) Dem Auftragnehmer steht hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung seiner Leistungen ein angemessenes Bestimmungsrecht zu, solange der vertraglich vereinbarte Leistungsrahmen und das Ziel der Beratungsleistung gewahrt bleiben.
(6) Die dem Auftraggeber im Rahmen des Vertragsverhältnisses zugänglich gemachte Videoplattform "Ecomconsultive Dropshipping Academy" wird als eigenständige digitale Ergänzungsleistung bereitgestellt. Der Zugang wird dauerhaft gewährt und bleibt auch über die Vertragslaufzeit hinaus bestehen, soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen beider Parteien zustande, insbesondere durch Unterzeichnung eines individuellen Dienstleistungsvertrages, fernmündliche Einigung oder schriftliche Bestätigung.
(2) Präsentationen, Werbematerialien und Angebote auf der Website des Auftragnehmers stellen kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(4) Kommt ein Vertrag fernmündlich zustande, erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis damit, dass das Gespräch zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufgezeichnet werden darf.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung für die vertragsgegenständlichen Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Dienstleistungsvertrag. Der Regelpreis beträgt viertausendfünfhundert Euro (4.500,00 EUR) netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
(2) Der Auftraggeber ist zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss in voller Höhe fällig, sofern keine abweichende Ratenzahlungsvereinbarung getroffen wurde. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer beginnt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung.
(3) Im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung gilt: Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Rate in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungserbringung sofort einzustellen. In diesem Fall wird die bis zum nächsten ordentlichen Vertragsende verbleibende Gesamtvergütung als Schadensersatz fällig. Ersparte Aufwendungen des Auftragnehmers sind anzurechnen.
(4) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu verlangen sowie weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Beträge zurückzuhalten.
(5) Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Rechnungsbetrag als anerkannt.
(6) Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Auftragnehmers wird auf der jeweiligen Rechnung ausgewiesen und wird nachgereicht.
§ 6 Vertragsdauer, Kündigung und Ausschluss freier Kündigung
(1) Der Vertrag wird für eine feste Laufzeit von zwölf (12) Monaten geschlossen, sofern im individuellen Dienstleistungsvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(2) Während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Ein freies, vorzeitiges Lösungsrecht des Auftraggebers besteht nicht.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Abmahnung seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, vertragliche Pflichten in schwerwiegender Weise verletzt oder mit fälligen Zahlungen im Rückstand ist.
(4) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers für die gesamte vereinbarte Restlaufzeit als Schadensersatz erhalten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) Macht der Auftraggeber geltend, die vereinbarten Leistungen seien nicht oder nicht vollständig erbracht worden, begründet dies allein kein Rücktritts- oder Kündigungsrecht. Der Auftraggeber ist in diesem Fall auf den Weg der Nacherfüllung oder des Schadensersatzes nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweisen.
(6) Eine Rückerstattung der Vergütung findet ausschließlich im Rahmen der in § 10 geregelten Erfolgsgarantie statt. Darüber hinausgehende Rückzahlungsansprüche, insbesondere solche die auf dem bloßen Wunsch des Auftraggebers beruhen, das Vertragsverhältnis vorzeitig zu beenden, sind ausgeschlossen.
(7) Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Eine Fortsetzung der Zusammenarbeit bedarf des Abschlusses eines neuen Vertrages.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist aktiv zur Mitwirkung verpflichtet. Er hat alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Zugänge und Inhalte vollständig und unverzüglich bereitzustellen. Verzögerungen, die auf unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
(2) Sind die Voraussetzungen für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erfüllt, bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers in voller Höhe bestehen. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit findet in diesen Fällen nicht statt.
(3) Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für: Gewerbeanmeldung sowie steuerliche Registrierung beim zuständigen Finanzamt; Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere aus dem Wettbewerbs-, Marken- und Verbraucherschutzrecht; rechtskonformer Inhalt des betriebenen Online-Shops; Veröffentlichung, Verwaltung und Finanzierung von Werbeanzeigen nach Übergabe der initial durch den Auftragnehmer erstellten Anzeigen.
(4) Der Auftraggeber sichert zu, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Er stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.
(5) Sämtliche vom Auftragnehmer bereitgestellten Unterlagen, Vorlagen, Kontakte und sonstigen Materialien dürfen ausschließlich für die eigenen unternehmerischen Zwecke des Auftraggebers genutzt werden. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte sowie eine gewerbliche Verwertung außerhalb des eigenen Projekts sind untersagt.
§ 8 Kommunikation und Support
(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit einen Support-Kanal zur Verfügung. Dieser ist montags bis freitags von 09:00 bis 20:00 Uhr (MESZ) verfügbar.
(2) Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den vom Auftragnehmer eingerichteten Gruppenkanal. Eine Kontaktaufnahme per Telefon, Sprachanruf oder privater Direktnachricht ohne vorherige Abstimmung begründet keinen Anspruch auf Antwort oder Support.
(3) Außerhalb der definierten Supportzeiten erfolgt eine Bearbeitung nur nach Verfügbarkeit. Ein Rechtsanspruch auf Support außerhalb dieser Zeiten besteht nicht.
(4) Videokommunikation findet ausschließlich im Rahmen der in § 9 geregelten Gruppen-Calls statt.
§ 9 Gruppen-Calls und Live-Betreuung
(1) Der Auftraggeber erhält während der Vertragslaufzeit Zugang zu regelmäßig stattfindenden Gruppen-Calls. Diese finden fünfmal wöchentlich statt — montags, mittwochs und freitags um 19:00 Uhr sowie dienstags und donnerstags um 12:00 Uhr (jeweils MESZ).
(2) Jeder Call hat eine Mindestdauer von sechzig (60) Minuten. Über die gesamte Vertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten erhält der Auftraggeber Zugang zu mindestens zweihundertfünfundfünfzig (255) Gruppen-Calls.
(3) Die Teilnahme ist freiwillig. Ein Anspruch auf individuelle Einzelbetreuung außerhalb der Gruppen-Calls besteht nicht.
(4) Die Gruppen-Calls werden zu Dokumentationszwecken aufgezeichnet. Mit der Teilnahme erklärt sich der Auftraggeber mit der Aufzeichnung einverstanden. Aufzeichnungen stehen während der Vertragslaufzeit im Mitgliederbereich zur Verfügung. Nach Vertragsende erlischt der Zugriff automatisch.
(5) Nicht wahrgenommene Calls verfallen ersatzlos. Ein Anspruch auf Nachholung oder nachträglichen Zugriff besteht nicht.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Calls aus wichtigem Grund zu verschieben oder durch gleichwertige Ersatztermine zu ersetzen.
§ 10 Erfolgsgarantie
(1) Der Auftragnehmer gewährt unter den nachfolgend geregelten Voraussetzungen eine leistungsbasierte Erfolgsgarantie.
(2) Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Erfolgsgarantie ist die lückenlose Erfüllung aller nachfolgender Bedingungen durch den Auftraggeber: Wöchentliche Einreichung eines vollständig ausgefüllten Check-Up-Berichts nach der vorgegebenen Vorlage, jeweils bis spätestens Sonntag 20:00 Uhr (MESZ). Check-Ups die nicht der vorgegebenen Struktur entsprechen oder verspätet eingereicht werden, gelten als nicht erbracht. Vollständige Absolvierung aller Inhalte der Videoplattform sowie gewissenhafte Bearbeitung sämtlicher Aufgaben. Aktive und kontinuierliche Mitarbeit am Projekt während der gesamten Vertragslaufzeit.
(3) Versäumt der Auftraggeber die fristgerechte und gültige Einreichung von mehr als drei (3) wöchentlichen Check-Ups, verfällt der Anspruch auf die Erfolgsgarantie vollständig und unwiderruflich.
(4) Sind sämtliche Voraussetzungen nach Abs. 2 erfüllt und erreicht der Auftraggeber mit seinem Shop innerhalb der zwölfmonatigen Vertragslaufzeit keinen Netto-Umsatz von mindestens fünfzehntausend Euro (15.000,00 EUR), steht ihm nach eigener Wahl zu: (a) vollständige Rückerstattung der geleisteten Vergütung, oder (b) kostenlose Verlängerung der Zusammenarbeit bis zum Erreichen des Umsatzziels.
(5) Der Anspruch ist schriftlich geltend zu machen und durch geeignete Nachweise zu belegen, insbesondere Screenshots der Videoplattform, Umsatzreports sowie die vollständige Check-Up-Historie.
(6) Die Erfolgsgarantie gilt ausschließlich unter den in diesem Paragraphen definierten Bedingungen. Eine Rückerstattung aus anderen Gründen, insbesondere aufgrund des bloßen Wunsches des Auftraggebers, das Vertragsverhältnis vorzeitig aufzulösen, ist ausgeschlossen.
§ 11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ergebnisse, Umsätze oder Gewinne. Der Erfolg hängt maßgeblich von der eigenverantwortlichen Umsetzung und dem persönlichen Einsatz des Auftraggebers sowie von Markt- und Drittfaktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.
(2) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
(5) Macht der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer unbegründete Ansprüche geltend oder stellt er unwahre Behauptungen auf, behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich vor, Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche zivilrechtlich geltend zu machen.
Teil II — Besondere Bestimmungen
§ 12 Verhaltens- und Netiquette-Pflichten
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, gegenüber dem Auftragnehmer, dessen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen sowie gegenüber anderen Programmteilnehmern stets ein sachliches, respektvolles und dem Geschäftsverkehr entsprechendes Verhalten an den Tag zu legen.
(2) Jegliche Handlungen, die den störungsfreien Ablauf der vertragsgegenständlichen Leistungen beeinträchtigen — sei es innerhalb oder außerhalb der bereitgestellten Programmstrukturen — sind untersagt.
(3) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung ist der Auftragnehmer nach einmaliger Verwarnung berechtigt, den Auftraggeber vorübergehend oder dauerhaft von der Teilnahme an Calls, Gruppen und Plattformen auszuschließen. Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bleibt in diesen Fällen unberührt.
(4) Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich vor, unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritiken oder sonstige rechtswidrige Äußerungen des Auftraggebers über das Unternehmen oder seine Leistungen — insbesondere in sozialen Medien oder Bewertungsportalen — zivilrechtlich zu verfolgen.
§ 13 Account-Sharing und Plattformzugang
(1) Der Auftraggeber erhält einen persönlichen Zugang zur Mitgliederplattform. Eine Weitergabe von Zugangsdaten oder Accounts an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers strikt untersagt.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Plattformzugang technisch zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, die eine IP-Adresse verschleiern oder anonymisieren, ist bei Nutzung der Plattform untersagt.
(3) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen Abs. 1 gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu fünfzehntausend Euro (15.000,00 EUR) je Verstoß als verwirkt, deren genaue Höhe der Auftragnehmer nach billigem Ermessen festsetzt. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, den Account sofort und dauerhaft zu sperren. Der Vergütungsanspruch bleibt in jedem Fall bestehen.
(4) Unerlaubtes Account-Sharing stellt eine Straftat dar und wird zivil- sowie strafrechtlich verfolgt.
§ 14 Verbot der Vervielfältigung und gewerblichen Verwertung
(1) Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Inhalte — insbesondere Videos, Skripte, Templates, Vorlagen, Arbeitsmaterialien, Lieferantenkontakte und Datenbanken — sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im alleinigen Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Jegliche ungenehmigte Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe oder gewerbliche Verwertung dieser Inhalte — auch auszugsweise — ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers untersagt.
(3) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung ist der Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Der Vergütungsanspruch für die verbleibende Restlaufzeit wird als Schadensersatz gemäß § 628 Abs. 1 BGB geltend gemacht. Darüber hinaus werden Urheberrechtsverletzungen straf- und zivilrechtlich verfolgt.
§ 15 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
(2) Als vertraulich gelten insbesondere Umsatzdaten, Geschäftsstrategien, Lieferantenkontakte, Inhalte der Videoplattform sowie betriebsinterne Informationen anderer Programmteilnehmer, die im Rahmen von Calls oder Gruppengesprächen preisgegeben werden.
(3) Das Vertraulichkeitsgebot gilt zeitlich unbegrenzt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
(4) Verstößt der Auftraggeber gegen seine Vertraulichkeitspflichten, ist der Auftragnehmer berechtigt, Schadensersatz geltend zu machen und das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
§ 16 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
(1) Der Auftraggeber erhält ein nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares einfaches Nutzungsrecht an den bereitgestellten Inhalten ausschließlich für die eigenen unternehmerischen Zwecke im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
(2) Der Zugang zur Videoplattform wird dauerhaft gewährt und bleibt über die Vertragslaufzeit hinaus bestehen. Aufzeichnungen der Gruppen-Calls sind hiervon ausgenommen und stehen nur während der Vertragslaufzeit zur Verfügung.
(3) Die Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers wird stets zivil- und strafrechtlich verfolgt.
§ 17 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses erfolgt auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO.
(2) Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind der gesonderten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers zu entnehmen, die auf der Website abrufbar ist.
(3) Der Auftraggeber erklärt sich mit der Kontaktaufnahme durch den Auftragnehmer im Wege von Fernkommunikationsmitteln einverstanden. Ein Widerruf ist jederzeit per E-Mail an albert@ecomconsultive.de möglich.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des individuellen Dienstleistungsvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Saarbrücken, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers geltend zu machen.
(5) Diese AGB ersetzen alle früheren Fassungen. Es gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses aktuelle Fassung.